Kennst du deine Fluggastrechte ?

7. Januar 2014 | Von | Kategorie: Tipps & Sonstiges

Deine Rechte bei Flugverspätungen und bei Flugausfällen.

Für Reisende wie uns ist das Flugzeug oft das Verkehrsmittel der Wahl um möglichst schnell, bequem und sicher von A nach B zu gelangen. In der Regel klappt alles problemlos und wir können unsere Reise genießen.

Hin und wieder kann es aber auch bei Flugreisen Probleme geben. Es kann zu Verspätungen kommen, der Flug überbucht sein oder gar der ganze Flug abgesagt werden.

In solchen Fällen haben wir als Reisende Ansprüche auf Geld- oder Ausgleichsleistungen. Deshalb sollte jeder bezüglich seiner Fluggastrechte gut informiert sein und wissen wohin er sich wenden kann, wenn solch ein Fall einmal eintritt. Die Fluggastrechte dienen der Wahrung der Ansprüche von Flugpassagieren bei Flügen, die in der EU angetreten werden oder von EU-Fluggesellschaften durchgeführt einen EU-Flughafen als Ziel haben.

Leider ist das Fluggastrecht sehr komplex und es sind wichtige Dinge zu beachten um seine Ansprüche geltend zu machen. Servicedienstleister wie Flightright bieten mit ihren Rechtsexperten kostenfreie Hilfestellung. Dort findest du auch weitere Infos zum Thema.

Seychellen
Anflug auf Mahe, Seychellen

Ein Anspruch auf Entschädigung ergibt sich immer dann, wenn die Fluggesellschaft für die Unregelmäßigkeiten verantwortlich ist. Bei wetterbedingten Startverzögerungen oder bei Streiks kann die Fluggesellschaft in der Regel nicht verantwortlich gemacht werden.

Bei Verspätungen hast du einen Anspruch auf Entschädigung wenn die Verspätung mehr als 3 Stunden beträgt. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Länge Flugstrecke ab und beträgt zwischen 250,00 Euro und 600,00 Euro. Bei großen Verspätungen stehen dir darüber hinaus nach der Fluggastrechteverordnung so genannte Versorgungsleistungen zu. Dazu zählen Mahlzeiten, Getränke, kostenlose Telefonate sowie evt. eine Hotelunterkunft.

Ist ein Flug überbucht und du kannst deshalb nicht befördert werden, hast du, abhängig von der Länge der Flugstrecke Anspruch auf Versorgungsleistungen und eine Entschädigung in Höhe von 250,00 Euro bis 600,00 Euro. Zusätzlich hast du Anspruch auf anderweitige Beförderung zum Zielort oder Erstattung des Flugtickets.

Wird dein Flug gar komplett storniert, kannst du dir in der Regel den Flugpreis erstatten lassen oder eine andere Beförderung zum Zielort fordern. Auch in diesem Fall hast du zusätzlich Anspruch auf Versorgungsleistungen und die Ausgleichsleistung (Schadenersatz).

Ist die Stornierung jedoch auf sogenannte außergewöhnliche Umstände zurückzuführen, die auch mit allen verfügbaren Mitteln nicht vermieden werden können, dann entfällt dein Anspruch auf Ausgleichsleistungen. Dazu zählen unter anderem politische Instabilität, unerwartete Flugsicherheitsmängel oder zum Beispiel starke Unwetter und vorhersehbare Turbulenzen.

In Deutschland ist das Luftfahrt-Bundesamt die offizielle Durchsetzungs- und Beschwerdestelle für die Rechte der Fluggäste. Dort erhältst du auch das EU-Beschwerdeformular für Fluggastrechte.

Wichtig: Zur Wahrung und Durchsetzung deiner Ansprüche solltest du dich zunächst an die zuständige Fluggesellschaft wenden. In aller Regel wird dir dort geholfen. Kommst du zu keiner Einigung, findest du Hilfe beim Luftfahrt-Bundesamt oder einem Servicedienstleister wie z.Bsp. Flightright .
 

Der Beitrag entstand mit freundlicher Unterstützung von Flightright, dem Verbraucherportal für Fluggastrechte

 
 

Jo Igele Reiseblog / Travelblog, Reiseberichte

 

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4 Kommentare auf "Kennst du deine Fluggastrechte ?"

  1. Fliegen ist die schnellste Variante, um von einem Ort zum anderen zu gelangen. Nur doof, wenn der Flieger Verspätung hat, der Flug komplett gestrichen wird oder du ohne Koffer am Urlaubsort ankommst.

    Fliegen ist mein Fortbewegungsmittel Nummer 1. Ich hoffe nur, dass mein Koffer aus den USA auch bald wieder bei mir ist und ich in den nächsten Flieger steigen kann.

  2. Daniel sagt:

    Ich bin ja schon relativ viel in der Welt herumgekommen, und hatte bisher auch immer Glück. Auch meinen Koffer der auf meinem letzten Flug nach Bangkok via Moskau abhanden gekommen ist , wurde mir am nächsten Tag nach Pattaya nachgeliefert. Es kann aber auch anders ablaufen und daher ist es sehr nützlich zu wissen an wen man sich wenden. Daher ist dieser Beitrag sehr sinnvoll und hilfreich.

  3. Rainer Schultze sagt:

    Was die rechtlichen Ansprüche betrifft, sind viele Passagiere unaufgeklärt. Ist die Fluggesellschaft qualitäts – und serviceorientiert, informieren proaktiv freundliche Flugbegleiter oder Flughafenangestellte die Betroffenen. Bei Billigfliegern passiert aber leider allzu oft genau das Gegenteil. Statt persönlicher Betreuung wird man auf automatische Anzeigetafeln verwiesen und an Stelle von Kulanz kommt es manchmal sogar zu gezielter Irreführung und Verwehrung von Entschädigungsansprüchen.
    Wer sich in Sachen Fluggastrechte gut auskennt, ist deshalb klar im Vorteil. Wenn es hektisch wird, hilft es den Betroffenen im Fall einer Verspätung einen kühlen Kopf zu bewahren, und gezielt die richtigen Schritte einzuleiten. In so einem Fall kann man eine sehr gute Unterstützung von den Leuten bei myflyright.com/de/ finden.

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